Neue Wege

Biostimulanzien

Wir unterstützen Sie bei der regulatorischen Herausforderung.


Verbindungen, Stoffe sowie Mikroorganismen, die Pflanzen nicht (direkt) mit Nährstoffen versorgen, sondern mit dem Ziel ausgebracht werden, die Qualität oder Eigenschaften von Kultur- und Gartenpflanzen, die Ernährungseffizienz oder die Toleranz gegenüber abiotischem Stress zu verbessern, werden in der EU unter dem Begriff "Biostimulants" zusammengefasst. Sie können nach ihrer Wirkungsweise und den Effekten auf Pflanzen weiter unterschieden werden.
Biostimulanzien können auf verschiedenen Wegen auf den Markt gebracht werden.
EU-Zertifizierungsverfahren:
Für das Inverkehrbringen von Biostimulanzien nach der EU-Düngemittelverordnung (EU Fertilising Products Regulation; FPR) muss die Konformität mit den Anforderungen der FPR nachgewiesen werden. Ein technisches Dossier mit allen relevanten Unterlagen (einschließlich Informationen zu Bestandteilen, Schadstoffen, Wirksamkeit und mehr) muss von einer der verantwortlichen Stellen bewertet werden, um ein „EU type examination certificate“ zu erhalten. Produkte werden mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet und sind in allen EU-Ländern verkehrsfähig.
Nationale Vorschriften:
Die nationalen Vorschriften (sofern vorhanden) sind von Land zu Land sehr unterschiedlich, aber im Vergleich zum EU-Zertifizierungsweg ist häufig ein kleineres Datenpaket erforderlich. Bei dieser Option müssen Anträge für jedes Land einzeln gestellt werden. Es ist nicht absehbar, wie lange nationale Regelungen noch gelten werden. In Deutschland gibt es darüber hinaus weiterhin die Produktgruppe Pflanzenstärkungsmittel. Diese besteht gemäß § 2 Nr. 10 des Pflanzenschutzgesetzes aus „Stoffen und Gemischen einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.“ Das Inverkehrbringen von Pflanzenstärkungsmitteln ist in § 45 Pflanzenschutzgesetz geregelt.

Wir freuen uns darauf, Ihre Möglichkeiten mit Ihnen zu besprechen.


 
Unser Biostimulantien Experte Ir. P.W.M. de Boer (Paul)

Unser Biostimulantien Experte

Ir. P.W.M. de Boer (Paul)

Unser Biostimulantien Experte Ir. Zwartjes (Ilse)

Unser Biostimulantien Experte

Ir. Zwartjes (Ilse)

 

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